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Schritt 1 von 3

  1. 1 Vorhaben
  2. 2 Unternehmen
  3. 3 Kontakt

Ihr Vorhaben

Ausschließlich die Angaben, die für eine erste Einschätzung erforderlich sind.

Gegenstand des Vorhabens

Mehrfachauswahl möglich.

Zwei bis drei Sätze genügen. Je konkreter die Angaben, desto präziser die Einschätzung.

Eine Größenordnung genügt. Viele Programme sehen Mindestinvestitionen vor.

Geplanter Beginn
Wurde bereits bestellt, beauftragt oder begonnen?

Angebote einholen ist zulässig. Bestellung, Vertrag oder Baubeginn vor Antragseingang schließen eine Förderung in der Regel aus.

Art des Vorhabens

Reine Ersatzinvestitionen sind in den meisten Programmen nicht förderfähig. Wir prüfen Alternativen.

Ihr Unternehmen

Standort und Unternehmensgröße bestimmen Programm und Fördersatz.

Maßgeblich ist die Betriebsstätte, an der investiert wird, nicht der Firmensitz. Der Fördersatz richtet sich nach dem Landkreis, teilweise nach der Gemeinde.

Beschäftigte (Vollzeitäquivalente, ohne Auszubildende)
Jahresumsatz (letzter Jahresabschluss)

Beschäftigte und Umsatz bestimmen gemeinsam die Unternehmensgröße und damit den Fördersatz.

Beteiligungen ab 25 Prozent an anderen Unternehmen oder durch Gesellschafter?

Verbundene Unternehmen werden bei der Unternehmensgröße berücksichtigt, auch Besitz- und Betriebsgesellschaften.

Zuschüsse in den vergangenen drei Jahren erhalten?

Viele Programme werden als De-minimis-Beihilfe gewährt, mit einer Obergrenze von 300.000 Euro je Unternehmensgruppe in drei Jahren.

Tarifbindung oder tarifgleiche Vergütung? (optional)

Kein Ausschlusskriterium. In einigen Ländern führt dies jedoch zu bis zu 10 zusätzlichen Punkten im Auswahlverfahren.

Ihr Kontakt

Damit die Ersteinschätzung die richtige Person erreicht.

Mit dem Namen Ihres Betreuers bei SÜDVERS lässt sich die Anfrage schneller zuordnen.

Bevorzugte Erreichbarkeit (optional)

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Mit dem Absenden beauftragen Sie keine Leistung.

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