Fördermittel-Service für Kunden von SÜDVERS
Sie planen die Investition. Wir sichern die Förderung.
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Fördermöglichkeiten durch die Förderexperten der HERMIDES Förderagentur. Strukturierte Anfrage in wenigen Minuten, qualifizierte Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen.
Kostenfrei und unverbindlich. Bundesweit, mit besonderer Expertise in Ostdeutschland und Bayern.
Laserschneidanlage, 2,4 Mio. Euro netto
Metallverarbeitung, 120 Beschäftigte, Betriebsstätte Landkreis Zwickau, Vorhaben noch nicht begonnen
In Frage kommende Förderung
Höchstsätze, keine Zusage. Die Bewilligung obliegt der Förderbank.
Die wichtigste Regel
Vor Antragseingang: keine Bestellung, kein Vertrag, kein Baubeginn.
Jede verbindliche Bestellung, jeder Vertrag und jeder Baubeginn vor Eingang des Förderantrags schließt die Förderung aus. Ohne Ausnahme. Die Anfrage vor der Unterschrift ist deshalb der wirtschaftlich entscheidende Schritt.
Angebote einholen
Zulässig. Drei Vergleichsangebote werden für die Antragstellung ohnehin benötigt.
Planung, Genehmigung, Grundstückserwerb
Zulässig. Planungsleistungen, Genehmigungen und der Erwerb von Grundstücken gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Bestellung, Vertrag, Baubeginn
Erst nach Antragseingang. Je nach Programm erst nach Eingangsbestätigung oder Bewilligungsbescheid.
Ablauf
In vier Schritten zur belastbaren Einschätzung.
Ohne Vorkosten, ohne Verpflichtung. Ein Honorar entsteht erst mit einer Beauftragung von HERMIDES, zu Konditionen, die Sie vorab kennen.
01
Strukturierte Anfrage
Wenige Minuten. Ausschließlich die Angaben, die für eine fundierte Ersteinschätzung erforderlich sind. Ihre Anfrage geht zeitgleich an SÜDVERS und HERMIDES.
02
Prüfung durch HERMIDES
Die Förderexperten prüfen Ihr Vorhaben anhand der aktuellen Richtlinien von Land und Bund: Standort, Unternehmensgröße, Branche, Zeitplan, Förderhistorie.
03
Ihre Ersteinschätzung
Innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie eine Übersicht der in Frage kommenden Programme mit Höchstsätzen und den nächsten Schritten. Kostenfrei.
04
Ihre Entscheidung
Auf Wunsch übernimmt HERMIDES Antragstellung und Begleitung bis zur Auszahlung, zu Konditionen, die Sie vorab kennen. Andernfalls bleibt es bei der kostenfreien Einschätzung.
Förderbereiche
Förderbereiche für den Mittelstand.
Sieben Bereiche, in denen Land und Bund Unternehmen unterstützen. Die genannten Sätze sind Höchstsätze und richten sich nach Standort, Unternehmensgröße und Programm.
Investitionen
bis zu 45 %
Maschinen, Anlagen, Neubau und Erweiterung der Betriebsstätte.
GRW, Landesinvestitionsprogramme, KfW-Förderkredite mit Tilgungszuschuss
Digitalisierung
bis zu 50 %
Software, Hardware, IT-Sicherheit, KI und Prozessautomatisierung.
Digitalbonus Bayern, BIG-Digital Brandenburg, Digital Innovation Sachsen-Anhalt, KI-Richtlinie MV, InnoInvest Thüringen
Energie und Effizienz
bis zu 60 %
Prozesswärme, Effizienzmaßnahmen, Speicher, Gebäude, Ladeinfrastruktur.
EEW und BEG des Bundes, Landesprogramme Energie und Klimaschutz
Beratung
bis zu 80 %
Unternehmensberatung, Coaching, Digitalisierungs- und Transformationsberatung.
BAFA, INQA-Coaching, Beratungsrichtlinien der Länder
Weiterbildung und Personal
bis zu 100 %
Qualifizierung Beschäftigter, Neueinstellungen, Innovationsassistenten.
Bundesagentur für Arbeit (§ 82 SGB III), Landesprogramme Weiterbildung
Innovation
bis zu 80 %
Entwicklung, Prototypen, Forschung, Technologietransfer.
Innovationsgutscheine, FTI Thüringen, TBI Mecklenburg-Vorpommern, BIG Brandenburg, InnoPrämie Sachsen
Gründung und Nachfolge
bis 10.000 Euro
Meistergründungsprämie, Gründungsstipendien, Gründungsberatung, Nachfolgefinanzierung.
Landesprogramme, KfW StartGeld, Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Mehrere Bereiche oder ein komplexes Vorhaben?
Viele Vorhaben berühren mehrere Programme: die neue Produktionshalle mit Energiekonzept und Software, die Übernahme mit anschließender Investition. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben, HERMIDES ordnet es den passenden Programmen zu.
Höchstsätze (bis zu), Stand 28. September 2026. Was bewilligt wird, entscheidet die Förderbank nach Richtlinie, Auswahlverfahren und Haushaltslage. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Programme können zwischenzeitlich gestoppt oder geändert sein.
Regionen
Bundesweit. Besondere Expertise in Ostdeutschland und Bayern.
Bundesprogramme von BAFA, KfW und Bundesagentur für Arbeit gelten an jedem Standort. Darüber hinaus kennt HERMIDES die Landesprogramme in sechs Ländern im Detail, einschließlich der Fördergebietskarten, die über den Fördersatz entscheiden.
Ihre Betriebsstätte liegt in einem anderen Bundesland? Stellen Sie Ihre Anfrage dennoch. Bundesprogramme stehen Ihnen gleichermaßen offen, und wir benennen klar, was wir prüfen können.
Geförderte Beratung
Beratung, die zu großen Teilen gefördert wird.
Auch die Beratungsleistung selbst ist förderfähig. HERMIDES ist als Beratungsunternehmen bei der BAFA registriert, berät mit angestellten Beratern und übernimmt für Sie die Antragstellung zur Beratungsförderung. Sie tragen ausschließlich den Eigenanteil.
BAFA Unternehmensberatung
80 %
Zuschuss bis 2.800 Euro je Beratung in Sachsen (ohne Region Leipzig), Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Bayern, Berlin und der Region Leipzig 50 % bis 1.750 Euro. Bis zu zwei Beratungen je Jahr, Antragstellung vor Beratungsbeginn.
INQA-Coaching
80 %
Für bis zu zwölf Beratungstage zu Personal, Organisation und Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen. Laufzeit bis 2029.
Landesprogramme
50 bis 70 %
Beispielsweise die Beratungsrichtlinie Thüringen (50 %, 475 Euro je Tagewerk, 6 bis 20 Tagewerke), BIG-Digital Beratung Brandenburg (50 % bis 50.000 Euro) oder die JTF-Transformationsberatung in der Lausitz (70 %).
Beratungsfelder von HERMIDES
Jede Beratung beginnt mit Ihrer Situation, nicht mit einem Standardprogramm. Die Inhalte ergeben sich aus der Analyse Ihres Unternehmens.
- Fördermittelstrategie und Finanzierungsstruktur Ihrer Investition
- Digitalisierung, Prozesse und Automatisierung
- Energie, Effizienz und Nachhaltigkeit
- Personal, Organisation und Unternehmensnachfolge
Ablauf der geförderten Beratung
Der Antrag auf Beratungsförderung muss vor dem ersten Beratungstag gestellt sein. HERMIDES übernimmt diesen Schritt daher zuerst.
- 1Anfrage über diese Seite oder Ihren SÜDVERS-Betreuer.
- 2Antrag auf Beratungsförderung vor Beratungsbeginn, vorbereitet durch HERMIDES.
- 3Beratung vor Ort oder online, durch angestellte Berater von HERMIDES.
- 4Bericht, Verwendungsnachweis, Auszahlung des Zuschusses. Sie tragen ausschließlich den Eigenanteil.
Stand 28. September 2026. Die Sätze sind Höchstsätze, die Bewilligung obliegt der BAFA bzw. der jeweiligen Landesstelle. Eine Beratung darf erst nach Antragstellung beginnen.
Partner
Zwei Partner. Eine Anlaufstelle.
Risiko- und Versicherungsexperte
Zukunft sichern.
SÜDVERS begleitet mittelständische und industrielle Unternehmen in allen Fragen von Risiko und Versicherung. Fachwissen vor Ort, international vernetzt.
Rolle in diesem Service: Ihr SÜDVERS-Betreuer kennt Ihr Vorhaben häufig als Erster, weil die neue Betriebsstätte oder Anlage versichert werden muss. Er stellt den Kontakt zu HERMIDES her und bleibt Ihr Ansprechpartner.
Förderagentur
Richtlinien in Entscheidungen übersetzt.
HERMIDES übersetzt Förderrichtlinien in unternehmerische Entscheidungen, von der Vorprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung. Wir arbeiten für unsere Mandanten, nicht für die Förderbank.
Rolle in diesem Service: Fachliche Prüfung und Ersteinschätzung, auf Wunsch Antragstellung, Projektbegleitung und geförderte Beratung.
Die Förderberatung erbringt die HERMIDES Förderagentur, ein Produkt der DIGICONN GmbH, Zwickau. SÜDVERS vermittelt den Kontakt und begleitet Sie als Ihr Versicherungsmakler, erbringt selbst jedoch keine Förderberatung.
Fragen
Häufige Fragen.
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Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Ein Honorar entsteht erst, wenn Sie HERMIDES mit Antragstellung oder Begleitung beauftragen. Es ist überwiegend erfolgsabhängig, Höhe und Systematik kennen Sie vor der Beauftragung.
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Wer erhält Einblick in meine Angaben?
Ausschließlich SÜDVERS und HERMIDES, und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Beide Unternehmen sind hierfür gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung und in der Information zur gemeinsamen Verantwortlichkeit.
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Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
In der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Bei komplexen Vorhaben, etwa mit Beteiligungsstrukturen oder umfangreicher Förderhistorie, melden wir uns zuvor mit Rückfragen.
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Wir haben bereits beauftragt. Ist eine Anfrage noch sinnvoll?
Für dieses Vorhaben in der Regel nicht mehr, da ein Vorhabenbeginn vor Antragseingang die Förderung ausschließt. Wir sagen Ihnen das offen und prüfen, welche Möglichkeiten für den nächsten Investitionsschritt bestehen.
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Besteht eine Garantie auf Förderung?
Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderbank entscheidet nach Richtlinie, Auswahlverfahren und Haushaltslage. Alle Prozentsätze auf dieser Seite sind Höchstsätze.
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Muss ich Kunde von SÜDVERS sein?
Dieser Service ist ein Angebot für Kunden von SÜDVERS. Wenn Sie noch kein Kunde sind, nehmen Sie gern Kontakt zu SÜDVERS auf. Wir finden den passenden Weg.
Ihre Investition verdient eine fundierte Einschätzung.
Anfrage stellen, Ersteinschätzung erhalten, in Ruhe entscheiden. Bis dahin keine Bestellung und keine Unterschrift.