Schritt 1 von 3
Ausschließlich die Angaben, die für eine erste Einschätzung erforderlich sind.
Mehrfachauswahl möglich.
Zwei bis drei Sätze genügen. Je konkreter die Angaben, desto präziser die Einschätzung.
Eine Größenordnung genügt. Viele Programme sehen Mindestinvestitionen vor.
Angebote einholen ist zulässig. Bestellung, Vertrag oder Baubeginn vor Antragseingang schließen eine Förderung in der Regel aus.
Reine Ersatzinvestitionen sind in den meisten Programmen nicht förderfähig. Wir prüfen Alternativen.
Standort und Unternehmensgröße bestimmen Programm und Fördersatz.
Maßgeblich ist die Betriebsstätte, an der investiert wird, nicht der Firmensitz. Der Fördersatz richtet sich nach dem Landkreis, teilweise nach der Gemeinde.
Beschäftigte und Umsatz bestimmen gemeinsam die Unternehmensgröße und damit den Fördersatz.
Verbundene Unternehmen werden bei der Unternehmensgröße berücksichtigt, auch Besitz- und Betriebsgesellschaften.
Viele Programme werden als De-minimis-Beihilfe gewährt, mit einer Obergrenze von 300.000 Euro je Unternehmensgruppe in drei Jahren.
Kein Ausschlusskriterium. In einigen Ländern führt dies jedoch zu bis zu 10 zusätzlichen Punkten im Auswahlverfahren.
Damit die Ersteinschätzung die richtige Person erreicht.
Mit dem Namen Ihres Betreuers bei SÜDVERS lässt sich die Anfrage schneller zuordnen.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Mit dem Absenden beauftragen Sie keine Leistung.